Jetzt wird´s digital – Tiroler Digitalisierungsförderung
Vor dem Hintergrund laufender und zukünftiger Veränderungen in Wirtschaft und Gesellschaft wird der Digitalisierung im Sinne von digitaler Transformation von Produktions-, Dienstleistungs-, Arbeits-, sowie Lehr- und Lernprozessen eine enorme Bedeutung zukommen. Die Tiroler Landesregierung versteht diesen Umstand als Chance, durch gezielte Unterstützungsleistungen zu einer wettbewerbsfähigen Wirtschaft und Gesellschaft in Tirol beizutragen.
Ausgehend vom Positionspapier der Tiroler Landesregierung „digital.tirol – Eine Initiative im Rahmen des Projekts Lebensraum Tirol 4.0“ soll die vorliegende Förderungsaktion zur kontinuierlichen Weiterentwicklung der Tiroler Unternehmenslandschaft, zur Nutzung des Potentials der „Herausforderung Digitalisierung“ sowie zur verstärkten Kooperation von Wirtschaftsakteuren beitragen. Neben dem Industrie- und Produktionssektor sollen mit der vorliegenden Förderungsaktion auch weitere Branchen wie beispielsweise
- Tourismus
- Verkehr
- Handel oder
- Dienstleistungen
angesprochen werden.
Einen zusätzlichen Aspekt stellt die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle dar, die durch die Möglichkeit der Nutzung von umfassenden Datenbeständen entstehen. Dass dabei Datensicherheit zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie die Einhaltung von Datenschutzbestimmungen auch generell zu beachten sind, bedarf erhöhter Aufmerksamkeit und gründlicher vorbereitender Analyse.
Reine Rationalisierungsmaßnahmen oder die Automatisierung von Prozessen ohne weitergehende Gesamtkonzepte sind nicht Gegenstand der vorliegenden Förderaktion.
Zielsetzung und Gegenstand der Förderung:
Das Ziel der Tiroler Digitalisierungsförderung liegt vor allem darin, Tiroler Unternehmen bei der Einführung modernster digitaler Technologien inklusive der Schulungsmaßnahmen für Mitarbeiter zu unterstützen. Generelle Zielsetzung dabei ist es, die umfassende Umsetzung (nicht die F&E) von Digitalisierungsmaßnahmen zu forcieren und die notwendige, möglichst frühzeitige Integration der Mitarbeiter zu fördern, damit die Tiroler Unternehmen mit den internationalen Entwicklungen Schritt halten können.
Neben der Förderung von Konzept- und Investitionsphase ist auch den Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen speziell niedrigqualifizierter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter breiter Raum gewidmet, weswegen parallel zu den technischen Maßnahmen auch dezidiert auf die Förderung von Qualifikations- und Kompetenzaufbau Wert gelegt wird.
Die Tiroler Digitalisierungsförderung versteht sich dabei als branchenoffenes Förderinstrument, welches alle Stufen der Wertschöpfungskette begleiten und unterstützen soll.
Die Förderungsaktion umfasst somit drei Module, die im Folgenden tabellarisch zusammengefasst werden:
Modul | Konzepte, Strategien, Planung | Investition | Schulung, Qualifikations- und Kompetenzaufbau |
---|---|---|---|
Zielsetzung | Konzepterstellung und Detailplanung, Change Management | Senkung der Eintrittsbarriere für Investitionen in modernste Anlagen(-teile) | Aufbau digitaler Kompetenzen insbesondere auch für niedrig qualifizierte Menschen, Nutzung modernster didaktischer Methoden, Inklusion |
Was wird gefördert | Interne und externe Personalkosten im Zusammenhang mit der Planung und Entwicklung eines detaillierten Implementationsplanes von Digitalisierungsprozessen | Investitionen in abnutzungsfähige Anlagen im direkten Zusammenhang mit digitaler Transformation (Soft- und Hardware, Netzwerktechnik, AR/VR, Steuerungstechnik) | Externe Kosten im Zusammenhang mit Schulung und Weiterbildung, Entwicklung und Implementation modernster Vermittlungs-techniken von Lehr- und Lerninhalten (AR/VR, Gamification) |
Höhe der Förderung | max. 50% der förderbaren Kosten;
max. € 50.000,– Förderung; (Rechtsgrundlage idR de-minimis, wenn notwendig auch AGVO) |
max. 10% – 20% der förderbaren Kosten;
max. € 75.000,– Förderung; (Rechtsgrundlage idR de-minimis, wenn notwendig auch AGVO) |
Förderung bis zu 50% der förderbaren Kosten;
max. € 25.000,– Förderung; (Rechtsgrundlage idR de-minimis, wenn notwendig auch AGVO) |
Förderungsnehmer:
Förderungsnehmer können Unternehmender der gewerblichen Wirtschaft sein, die zum Zeitpunkt der Antragstellung seit zumindest fünf Jahren bestehen bzw. deren Betriebsübernahme mindestens fünf Jahre zurück liegt und entweder im Besitz einer aufrechten Gewerbeberechtigung nach der Gewerbeordnung oder in nachstehender Liste angeführt sind:
- erwerbswirtschaftliche Betreiber von touristisch bzw. freizeitwirtschaftlich relevanten Infrastruktureinrichtungen (z.B. Campingplätze, Freizeitparks, Kinos, Ballonfahr- und Hänge bzw. Gleitschirmunternehmen, Raftingunternehmen, etc.)
- Telekommunikations- und Rundfunkunternehmen mit der Berechtigung der RTR GmbH
- Mitglieder der Kammer der Architekten und Ingenieurskonsulenten für Tirol und Vorarlberg mit Standort in Tirol
Große Unternehmen im Sinne des EU Beihilfenrechts können im Modul Investition nur auf Basis der de-minimis Regeln gefördert werden. Nicht gefördert werden Unternehmen, die sich überwiegend im Eigentum der öffentlichen Hand befinden.
Art und Ausmaß der Förderung:
Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen in der maximalen Höhe von insgesamt € 150.000,– für alle drei Module pro Projekt. Die komplementäre Finanzierung der Investitionsphase durch einen ERP-KMU Kredit (ev. mit Bundesgarantie) erhöht die Erfolgswahrscheinlichkeit des geförderten Projektes, in dem das Finanzierungsrisiko gesenkt wird. Für die Gewährung eines Zuschusses aus der vorliegenden Aktion ist die Inanspruchnahme eines ERP-Kredites jedoch nicht zwingend erforderlich.
Die Grenze für eine De-minimis Förderung liegt bei € 200.000,– pro Unternehmensgruppe (verbundene Unternehmen), wobei andere De-minimis Förderungen im laufenden und in den zwei vorangegangenen Geschäftsjahren einzurechnen sind.
Laufzeit der Projekte:
Ein förderungsfähiges Projekt ist in der Regel innerhalb von 2 Jahren durchzuführen. Eine Verlängerung der Projektlaufzeit ist in begründeten Ausnahmefällen möglich.